BeurkG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Der Ausschließungsgrund liegt auch dann vor, wenn ein Dritter an der Beurkundung beteiligt ist, der von der Ehefrau des Notars als alleinige Geschäftsführerin […]
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BeurkG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Der Ausschließungsgrund liegt auch dann vor, wenn ein Dritter an der Beurkundung beteiligt ist, der von der Ehefrau des Notars als alleinige Geschäftsführerin […]
WeiterlesenBGH, Beschluss vom 2.8.2023 – VII ZB 28/20 1. Der Verstoß des Notars gegen die lediglich an ihn gerichtete Verbotsnorm des § 57 Abs. 2 Nr. 1 BeurkG gebietet es […]
WeiterlesenBFH, Urteil vom 13.7.2022 – I R 42/18 1. Gewinnabführungsverträge sind nach objektiven Gesichtspunkten einheitlich aus sich heraus auszulegen. Umstände, für die sich keine ausreichenden Anhaltspunkte im Vertrag finden, können […]
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