BGH, Beschluss vom 30.3.2023 – III ZB 13/22 Zur Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Eingangs eines nicht zu den Gerichtsakten gelangten Fristverlängerungsantrags (hier: Berufungsbegründungsfrist) bei Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs. (Amtlicher Leitsatz)
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