Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand wurde in § 2b UStG neu geregelt und ist spätestens ab dem 1.1.2023 verpflichtend auf alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts anzuwenden. Aus diesem Anlass […]
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Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand wurde in § 2b UStG neu geregelt und ist spätestens ab dem 1.1.2023 verpflichtend auf alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts anzuwenden. Aus diesem Anlass […]
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