Alle Organisationseinheiten des Freistaats wenden den § 2b UStG erst ab 2025 an. Durch die Einführung des § 2b UStG in 2017 entfallen die Privilegien bei der Umsatzbesteuerung der öffentlichen […]
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Alle Organisationseinheiten des Freistaats wenden den § 2b UStG erst ab 2025 an. Durch die Einführung des § 2b UStG in 2017 entfallen die Privilegien bei der Umsatzbesteuerung der öffentlichen […]
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