BFH, Urteil vom 26.10.2022 – VI R 25/20 Aufwendungen für einen behindertengerechten Umbau des zum selbstgenutzten Einfamilienhaus gehörenden Gartens sind keine außergewöhnlichen Belastungen. (Amtlicher Leitsatz) BB-ONLINE BBL2023-471-2
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