1. Das gesetzliche Ausschüttungsverbot nach § 10i Abs. 3 S. 3 Nr. 3 KWG begründet kein dauerhaftes Verbot der Vornahme von Zahlungen auf zusätzliche Kernkapitalinstrumente, die im Zeitpunkt der Nichterfüllung […]
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1. Das gesetzliche Ausschüttungsverbot nach § 10i Abs. 3 S. 3 Nr. 3 KWG begründet kein dauerhaftes Verbot der Vornahme von Zahlungen auf zusätzliche Kernkapitalinstrumente, die im Zeitpunkt der Nichterfüllung […]
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