BeurkG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Der Ausschließungsgrund liegt auch dann vor, wenn ein Dritter an der Beurkundung beteiligt ist, der von der Ehefrau des Notars als alleinige Geschäftsführerin […]
Weiterlesen
BeurkG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Der Ausschließungsgrund liegt auch dann vor, wenn ein Dritter an der Beurkundung beteiligt ist, der von der Ehefrau des Notars als alleinige Geschäftsführerin […]
Weiterlesen