BGH, Beschluss vom 28.9.2023 – IX ZA 14/23 Ist der Schuldner Miterbe in einer nicht auseinandergesetzten Erbengemeinschaft, er- folgt die Auseinandersetzung außerhalb des Insolvenzverfahrens nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. […]
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