a) In den Fällen der Drittschadensliquidation ist der Inhaber der verletzten Rechtsstellung grundsätzlich zur Aufrechnung gegenüber dem Schädiger berechtigt. b) Das Aufrechnungsverbot des § 394 Satz 1 BGB in Verbindung […]
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a) In den Fällen der Drittschadensliquidation ist der Inhaber der verletzten Rechtsstellung grundsätzlich zur Aufrechnung gegenüber dem Schädiger berechtigt. b) Das Aufrechnungsverbot des § 394 Satz 1 BGB in Verbindung […]
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