Der BFH hat mit Urteil vom 17.12.2020 – VI R 21/18 – entschieden: Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des aufnehmenden Unternehmens, der der Arbeitnehmer im […]
Weiterlesen![IMAGO / Panthermedia](https://betriebs-berater.com/wp-content/uploads/2021/04/imago0087697229h-360x270.jpg)