1. Eine Steuer, die entgeltliche Übertra-gungen des Eigentumsrechts oder von zu diesem gehörenden Rechten an Immobi-lien besteuert, ist nicht als eine „indirekte Steuer auf die Ansammlung von Kapital“ im Sinne […]
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1. Eine Steuer, die entgeltliche Übertra-gungen des Eigentumsrechts oder von zu diesem gehörenden Rechten an Immobi-lien besteuert, ist nicht als eine „indirekte Steuer auf die Ansammlung von Kapital“ im Sinne […]
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