BFH, Beschluss vom 19.4.2023 – VI R 15/22 NV: Die Bezugnahme auf erstinstanzliche Schriftsätze ist für eine Revisionsbegründung regelmäßig unzureichend. Dies gilt nur dann nicht, wenn das Klagevorbringen sich bereits […]
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BFH, Beschluss vom 19.4.2023 – VI R 15/22 NV: Die Bezugnahme auf erstinstanzliche Schriftsätze ist für eine Revisionsbegründung regelmäßig unzureichend. Dies gilt nur dann nicht, wenn das Klagevorbringen sich bereits […]
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