BFH: Die Entscheidung wurde nachträglich zur Amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 28.3.2024 als NV-Entscheidung abrufbar – Mithilfe einer Pool-Finanzierung angeschaffte Investmentanteile; Abzug von Zinsaufwendungen bei nur mittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen

1. Bei der Ermittlung der Erträge des Investmentvermögens nach § 3 InvStG 2004 können Werbungskosten oder Betriebsausgaben des Anteilsinhabers nicht berücksichtigt werden. 2. Ein für die Anwendung des Abzugsverbots des […]

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