Mit dem Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG) vom 25.6.2021 (BGBl. I S. 2056) werden Verwaltungs- und Legislativmaßnahmen bereitgestellt, die im Verhältnis zu nicht kooperativen Steuerhoheitsgebieten (§ 2 Abs. 1 StAbwG) Anwendung finden. Nach […]
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