Das Bundesministerium der Finanzen hat in Reaktion auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8.7.2021 zur Verfassungsmäßigkeit der sog. Vollverzinsung nach §§ 233a, 238 AO mit 6 % p.a. am 23.2.2022 […]
WeiterlesenDas Bundesministerium der Finanzen hat in Reaktion auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8.7.2021 zur Verfassungsmäßigkeit der sog. Vollverzinsung nach §§ 233a, 238 AO mit 6 % p.a. am 23.2.2022 […]
Weiterlesen