BGH-Leitentscheidungsverfahren: Gut gemeint, schlecht umgesetzt?

Ende Oktober 2024 ist das Gesetz zur “Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof” in Kraft getreten (BGBl. I 2024, Nr. 328). Ziel des Vorhabens ist es, in Massenverfahren den Weg zur höchstrichterlichen Klärung zu beschleunigen. Hierzu wird dem BGH als Revisionsinstanz die Möglichkeit eröffnet, aus mehreren anhängigen Revisionsverfahren ein geeignetes Verfahren als Leitentscheidungsverfahren auszuwählen. …

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