DRSC: E-DRÄS 12 – Konsultation zur Änderung des DRS 20 aufgrund FüPoG II

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 21.12.2021 den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 12 (E-DRÄS 12) zur Konsultation veröffentlicht. Gegenstand des E-DRÄS 12 sind Änderungen am DRS 20 „Konzernlagebericht“. Durch das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Zweites Führungspositionen-Gesetz – FüPoG II) wurden die u. a. Berichtsinhalte der Konzernerklärung zur Unternehmensführung geändert. Mit den in E-DRÄS 12 vorgeschlagenen Änderungen des DRS 20 soll der Standard formal an die neue Gesetzeslage angepasst werden. Außerdem schlägt das DRSC die Aufnahme eines Hinweises auf die EU-Taxonomie-VO in DRS 20 vor. Unternehmen, die eine nichtfinanzielle Erklärung bzw. Konzernerklärung abzugeben haben, müssen in diese ab Januar 2022 u. a. sog. Taxonomie-Quoten gem. Art. 8 dieser Verordnung aufnehmen. Stellungnahmen zu E-DRÄS 12 sind möglich bis zum 4.2.2022. Diese senden Sie bitte an info@drsc.de.

(www.drsc.de)