Ein Profifußballverein ist nicht wegen Gemeinnützigkeit von bestimmten Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung befreit, wenn das Finanzamt ihn als körperschaftssteuerpflichtig eingestuft hat. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts am 8.12.2021 entschieden (Az. B 2 U 12/20 R).
(Quelle: PM BSG Nr. 36/2021 vom 8.12.2021)