„Das Hessen-Modell der Grundsteuer ist gerecht, einfach und verständlich. Gerecht, weil sich Größe, Lage und Nutzung der Immobilien auf die Steuerhöhe auswirken. Einfach, weil nur wenige Angaben zu machen sind. Verständlich, weil die Berechnung kurz und der Einfluss der Angaben auf das Ergebnis klar ist. Das alles sind für Grundstückseigner wie für die Verwaltung klare Vorzüge gegenüber dem komplizierteren Bundes-Modell. Deshalb gehen wir in Hessen unseren eigenen Weg, der dadurch auch die Chance auf eine höhere Akzeptanz für diese wichtige kommunale Steuer bietet“, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg
Die Grundsteuer muss nach einem Urteil des BVerfG neu geregelt werden. Die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte müssen ab 2025 durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden. Das Ende 2019 erlassene Bundes-Modell ist aus Sicht der Hessischen Landesregierung kompliziert und aufwendig. Hessen setzt daher – wie andere Länder auch – eine landesgesetzliche Regelung zur Grundsteuer um.
„Hessen hat gute Gründe, die Länderöffnungsklausel des Grundgesetzes zu nutzen und ein eigenes Grundsteuermodell einzuführen: Das Hessen-Modell ist einfach, transparent und gerecht und hat im Rahmen der schriftlichen und mündlichen Anhörungen viel Zustimmung erhalten. Nach Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg und Niedersachsen hat nun auch Hessen sein eigenes Landesgrundsteuerrecht. In diesen fünf Bundesländern liegen 50 Prozent aller Grundstücke in Deutschland und 53 Prozent des bundesweiten Messbetragsvolumens. Es zeigt sich also, dass es einen starken und parteienübergreifenden Willen gibt, vom komplizierten Bundesrecht abzuweichen“, sagte Boddenberg.
„Grundlage des Hessen-Modells ist das Flächen-Faktor-Verfahren. Die Grundsteuer ist eine allgemeine Gegenleistung der Grundstücksnutzer für Infrastruktur, die eine Kommune bereitstellt. Je größer Grundstück und Haus sind, desto mehr Nutznießer kommunaler Infrastruktur haben dort Platz. Daher ist die Fläche der Ausgangspunkt der Berechnung. Hinzu kommt aber die Lage, denn von ihr ist es abhängig, welchen Zugang zu kommunaler Infrastruktur man hat“, erläuterte Finanzminister Boddenberg die Grundzüge des Hessen-Modells. „Einfache Lagen werden gegenüber dem reinen Flächenmodell niedriger, gute Lagen höher besteuert. Beides aber mit Augenmaß.“
Die Abgabe der Steuererklärungen für die neue Grundsteuer durch die Eigentümer soll ab Juli 2022 möglich sein. Hierzu wird rechtzeitig vorher aufgefordert. Die Finanzämter sind für die anfallenden Arbeiten personell und organisatorisch gut aufgestellt. Das einfache Recht und eine gute IT-Struktur ermöglichen eine verwaltungsökonomische und bürokratiearme Lösung. „Wir nutzen die Reform der Grundsteuer auch, um unsere Steuerverwaltung noch effizienter aufzustellen. Nicht nur das: Wir stärken auch ländlichere Gegenden in Hessen, denn die künftig sieben statt bisher 29 Bewertungsstellen für die Grundsteuer werden ab 2025, das heißt, nach Umsetzung der Reform in Finanzämtern jenseits der Ballungszentren angesiedelt. So bringen wir einmal mehr Arbeit zu den Menschen und in die Heimat und verlagern rund 200 Arbeitsplätze dorthin“, sagte Finanzminister Michael Boddenberg.
(Quelle: PM FinMin Hessen vom 8.12.2021)