Nachdem die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden ist, muss im Rahmen der gesetzlichen Umsetzung entschieden werden, welches Verzinsungssystem und welcher Zinssatz für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2019 gelten sollen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/32498) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/32216) mit. Eine verfassungskonforme Neuregelung müsse bis zum 31.7.2022 getroffen werden.
(Quelle: hib 1060/2021 vom 14.10.2021)