Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen Amazon zur Feststellung einer überragenden marktübergreifenden Bedeutung für den Wettbewerb nach Maßgabe der neuen kartellrechtlichen Vorschrift des § 19a GWB eingeleitet (s. PM BKartA vom 18.5.2021). Im Rahmen der Ermittlungen, die insoweit durchgeführt werden, hat das Bundeskartellamt am 19.10.2021) eine Online-Befragung von mehr als 400 repräsentativ ausgewählten Dritthändlern gestartet, die auf amazon.de Waren in den Produktkategorien „Fashion und Accessoires“, „Elektronik und Computer“ sowie „Spielzeug und Babywaren“ anbieten. Die Händlerbefragung soll insbesondere Informationen zur Marktstellung des Amazon-Marktplatzes und seiner Bedeutung für den Zugang zu den Einzelhandelsmärkten liefern. Die Händler erhalten per E-Mail den Zugang zu einem kurzen elektronischen Fragebogen.
(PM BKartA vom 19.10.2021)