„Das Hessen-Modell der Grundsteuer ist gerecht, einfach und verständlich. Gerecht, weil sich Größe, Lage und Nutzung der Immobilien auf die Steuerhöhe auswirken. Einfach, weil nur wenige Angaben zu machen sind. Verständlich, weil die Berechnung kurz und der Einfluss der Angaben auf das Ergebnis klar ist. Das alles sind für Grundstückseigner wie für die Verwaltung klare Vorzüge gegenüber dem komplizierteren Bundes-Modell. Deshalb gehen wir in Hessen unseren eigenen Weg, der dadurch auch die Chance auf eine höhere Akzeptanz für diese wichtige kommunale Steuer bietet“, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg in Wiesbaden anlässlich der 1. Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Hessischen Grundsteuergesetz.
„Hessen hat gute Gründe, die Länderöffnungsklausel des Grundgesetzes zu nutzen und ein eigenes Grundsteuermodell einzuführen: Das Hessen-Modell ist einfach, transparent und gerecht. Bei der schriftlichen Anhörung zum hessischen Regierungsentwurf hat nicht ein Verband die Umsetzung des Bundes-Modells gefordert. Dies sagt einiges über das von Bundesfinanzminister Scholz ersonnene Bundes-Modell aus. In den fünf Bundesländern, die eigene Modelle umsetzen, liegen 50 Prozent aller Grundstücke in Deutschland und 53 Prozent des bundesweiten Messbetragsvolumens. Es zeigt sich also, dass es einen starken und parteienübergreifenden Willen gibt, vom Bundesrecht abzuweichen“, sagte Boddenberg.
„Grundlage des Hessen-Modells ist das Flächen-Faktor-Verfahren. Die Grundsteuer ist eine Gegenleistung der Grundstücksnutzer für Infrastruktur, die eine Kommune bereitstellt. Je größer Grundstück und Haus sind, desto mehr Nutznießer kommunaler Infrastruktur haben dort Platz. Daher ist die Fläche der Ausgangspunkt der Berechnung. Hinzu kommt aber die Lage, denn von ihr ist es abhängig, welchen Zugang zu kommunaler Infrastruktur man hat“, erläuterte Finanzminister Boddenberg die Grundzüge des Hessen-Modells. „Einfache Lagen werden gegenüber dem reinen Flächenmodell niedriger, gute Lagen höher besteuert. Beides aber mit Augenmaß.“
Die Abgabe der Steuererklärungen für die neue Grundsteuer durch die Eigentümer soll ab Juli 2022 möglich sein. Hierzu wird rechtzeitig vorher aufgefordert. Die Finanzämter sind für die anfallenden Arbeiten personell und organisatorisch gut aufgestellt. Das einfache Recht und eine gute IT-Struktur ermöglichen eine verwaltungsökonomische und bürokratiearme Lösung.
„Wir nutzen die Reform der Grundsteuer auch, um unsere Steuerverwaltung noch effizienter aufzustellen. Nicht nur das: Wir stärken auch ländlichere Gegenden in Hessen, denn die künftig 7 statt bisher 29 Bewertungsstellen für die Grundsteuer werden ab 2025, d. h. nach Umsetzung der Reform in Finanzämtern jenseits der Ballungszentren angesiedelt. So bringen wir einmal mehr Arbeit zu den Menschen und in die Heimat und verlagern rund 200 Arbeitsplätze dorthin“, sagte Finanzminister Michael Boddenberg.
(Quelle: FinMin Hessen, PM vom 29.9.2021)