Weil sie dem zuständigen Jobcenter ihre umfangreiche Geschäftstätigkeit als Umzugsunternehmen über mehr als zwei Jahre nicht anzeigten, wurden im Juni 2021 ein 49-jähriger Mann und eine 41-jährige Frau aus dem Landkreis Hildburghausen durch das Amtsgericht Sonneberg zu einer Freiheitsstrafe von je elf Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zu zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt.
Im Ergebnis geführter Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Meiningen und des Hauptzollamts Erfurt – Finanzkontrolle Schwarzarbeit Suhl – konnte den inzwischen rechtskräftig Verurteilten nachgewiesen werden, dass sie im Zeitraum von Januar 2014 bis Februar 2017 ein Umzugsunternehmen führten, aus dem sie Einnahmen generierten.
Beide Personen bezogen jedoch seit dem 1.1.2014 im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft Arbeitslosengeld II. Den Betrieb des Umzugsgewerbes zeigten die Leistungsempfänger dem zuständigen Jobcenter nicht an, woraus diesem ein Vermögensschaden von über 60 000 Euro entstand.
Die Leistungsempfänger beschäftigten außerdem zeitweise Arbeitnehmer, für die sie keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt hatten. Der hierbei ermittelte Schaden für die Sozialversicherung beläuft sich auf über 3 000 Euro.
(Quelle: PM Generalzolldirektion vom 14.9.2021)