Die Verpflegungspauschalen sind auch dann nach § 9 Abs. 4a Satz 8 EStG zu kürzen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Mahlzeiten zur Verfügung stellt, der Arbeitnehmer aber nicht über eine erste Tätigkeitsstätte verfügt.
BFH, Urteil vom 12.7.2021 – VI R 27/19
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext:BB-ONLINE BBL2021-2069-5