Über die Inanspruchnahme der 2020 eingeführten steuerlichen Forschungsförderung sind derzeit nur bedingt aussagekräftige Angaben möglich. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/31672) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31365) hervor.
Wie die Regierung ausführt, wird die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung nicht wie eine Projektförderung vorab beantragt und ausgezahlt, sondern kann erst nach Ablauf des einschlägigen Wirtschaftsjahres innerhalb von vier Jahren beantragt werden. Die Bearbeitung sei dann an das steuerliche Veranlagungsverfahren angelehnt.
Bis zum 30.6.2021 sind der Regierung zufolge 2417 solche Anträge aus einer Vielzahl von Branchen eingegangen, die meisten aus dem Maschinenbau. 507 Anträge seien von Betrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern gekommen, 638 mit zehn bis 49 Mitarbeitern, 579 mit 50 bis 249 Mitarbeitern und 653 Anträge von noch größeren Unternehmen.
Auf Fragen der Abgeordneten nach der tatsächlichen Bewilligung der steuerlichen Forschungsförderung verweist die Bundesregierung darauf, dass die Festsetzung durch die Finanzämter gerade erst begonnen habe. Da es deswegen noch an Erfahrungen mit dem Instrument fehle, plane sie derzeit auch keine Änderungen daran.
(Quelle: hib 936/2021 vom 2.8.2021)