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IDW: IDW RS HFA 50: Modulentwurf IAS 1-M1 (Reverse Factoring)

Reverse Factoring (bzw. Supply-Chain-Finance) gewinnt im Rahmen der Unternehmensfinanzierung immer weiter an Bedeutung. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hatte sich in den vergangenen Jahren bereits intensiv mit der bilanziellen Abbildung von Reverse-Factoring-Transaktionen nach IFRS auseinandergesetzt (vgl. hierzu IDW RS HFA 48, Abschn. 3.2.3. bzw. IDW RS HFA 9, Abschn. 5.3.). Verlautbarungen des IDW zur IFRS-Rechnungslegung stehen dabei stets unter dem Vorbehalt, dass durch den IASB und das IFRS Interpretations Committee (IC) keine abweichende Auffassung geäußert wird. Im Dezember 2020 veröffentlichte das IFRS IC im IFRIC Update die Agendaentscheidung „Supply Chain Financing Arrangements – Reverse Factoring“. Das IDW hat die Agendaentscheidung des IFRS IC umfassend gewürdigt und daraufhin den Entwurf eines neuen Moduls der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung „IFRS-Modulverlautbarung (IDW RS HFA 50)“ entwickelt. Der Modulentwurf IAS 1-M1 befasst sich mit Zweifelsfragen bei der bilanziellen Abbildung von Reverse-Factoring-Transaktionen unter Berücksichtigung der aktuellen Veröffentlichung des internationalen Standardsetzers. Die Kommentierungsfrist endet am 10.9.2021. Der Entwurf steht zum Download unter www.idw.de in der Rubrik „IDW Verlautbarungen“, „Entwürfe“ zur Verfügung. Die Veröffentlichung erfolgt zudem in IDW Life 8/2021. Hinweis: Das neue Modul IAS 1-M1 von IDW RS HFA 50 wird die o. g. Abschnitte zum Thema Reverse-Factoring-Transaktionen in IDW RS HFA 48 und in IDW RS HFA 9 vollständig ersetzen.

(IDW Aktuell vom 8.7.2021)