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WPK: Berufsaufsicht 2020 – Zahl der Erledigungen rückläufig

Die Anzahl der 2020 erledigten Aufsichtsverfahren (116) liegt deutlich unter dem Niveau der Vorjahre (2019: 166, 2018: 158, 2017: 166). Die weitaus meisten Verfahren wurden eingestellt oder mit einer Belehrung abgeschlossen. Es wurden aber auch 24 Verfahren mit Maßnahmen beendet (2019: 25, 2018: 31, 2017: 29). Davon wurde in einem Fall ein befristetes Tätigkeitsverbot ausgesprochen, das mit einer Rüge und einer Geldbuße verbunden wurde. In weiteren elf Verfahren wurden Geldbußen (neben dem Ausspruch einer Rüge) verhängt und in zwölf Verfahren lediglich eine Rüge ausgesprochen.

Die Erledigungsarten der 2020 von der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) abgeschlossenen Verfahren gliedern sich wie folgt auf:

  • 51 Verfahren (43,9 %) wurden eingestellt, weil keine Pflichtverletzung festzustellen war.
  • In 9 Verfahren (7,8 %) schieden die Berufsangehörigen aus dem Berufsstand aus.
  • In weiteren 32 Verfahren (27,6 %) lag zwar eine Pflichtverletzung vor, der Vorwurf war aber nicht so erheblich, dass eine Sanktion in Form einer berufsaufsichtlichen Maßnahme erforderlich gewesen wäre.
  • 24 Maßnahmen wurden rechts- oder bestandskräftig (20,7 %). Neben Rügen wurde ein befristetes Tätigkeitsverbot ausgesprochen sowie weitere 11 Geldbußen zwischen 500 Euro und 7.000 Euro verhängt. Die Maßnahmen wurden von der WPK unter www.wpk.de/wpk/berufsaufsicht/massnahmen/2020/ bekannt gemacht.

Rund 46 % aller Verfahren betrafen Feststellungen im Zusammenhang mit der Prüfungstätigkeit. Den weiteren Verfahren lagen unter anderem Gutachtertätigkeiten der Berufsangehörigen oder berufsunwürdiges Verhalten durch strafrechtlich relevantes Verhalten zugrunde.

(Neu auf WPK.de vom 21.6.2021)