-tb- Der International Accounting Standards Board (IASB) hat das Dokument „Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion stammen (Änderungen an IAS 12)“ veröffentlicht. Darin wird eine zusätzliche Rückausnahme aus der Erstanwendungsausnahme im Hinblick auf die Bilanzierung latenter Steuern im Zusammenhang mit Leasingverträgen und Stilllegungsverpflichtungen vorgesehen. Die detaillierte Änderungserklärung des IASB ist unter https://www.ifrs.org/news-and-events/news/2021/05/iasb-clarifies-accounting-for-deferred-tax-on-leases-and-decommissioning-obligations/ abrufbar.
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