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BFH: Ernstliche Zweifel am Vorliegen eines Gestaltungsmissbrauchs im Kindergeldrecht im Hinblick auf eine rechtswirksame Vaterschaftsanerkennung

1. NV: Ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer „besitzt“ eine Aufenthaltserlaubnis im Sinne des § 62 Abs. 2 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes, wenn er sie tatsächlich in Händen hält, ihm also das Aufenthaltsrecht im Inland durch Verwaltungsakt zugebilligt worden ist. Die Familienkasse ist insoweit an die aufenthaltsrechtliche Bescheidlage gebunden.

2. NV: Angesichts spezialgesetzlicher Regelungen zur missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung bestehen erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Anwendung des § 42 der Abgabenordnung zu dem Zweck, einen auf dem Besitz einer Aufenthaltserlaubnis beruhenden Kindergeldanspruch wegen der von der Familienkasse beanstandeten Missbräuchlichkeit einer Vaterschaftsanerkennung zu versagen, die für die Aufenthaltserlaubnis mitursächlich war.

BFH, Beschluss vom 9.9.2026 – III B 83/25 (AdV)

(Amtliche Leitsätze)