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EuGH/GAin-SA: Ausschüttung von Gewinnen einer Tochtergesellschaft an ihre Muttergesellschaft – Steuerbefreiung auf Ebene der Muttergesellschaft

Vermeidung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung – Mindesthaltedauer der Anteile der Muttergesellschaft an der Tochtergesellschaft

Art. 3 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 erster Gedankenstrich der Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, wonach die von einer Tochtergesellschaft an ihre Muttergesellschaft ausgeschütteten Gewinne nicht umfassend im Sinne von Art. 4 Abs. 1 erster Gedankenstrich dieser Richtlinie von der Steuerbemessungsgrundlage der Muttergesellschaft abgezogen werden dürfen, sondern nur soweit die Muttergesellschaft die konkreten Gesellschaftsanteile, auf die diese Gewinne anteilig entfallen, während der Mindesthaltedauer im Sinne von Art. 3 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich dieser Richtlinie hielt.

GAin Kokott, Schlussanträge vom 22.10.2026 – C‑633/25

(Tenor)