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BGH: Aufhebung eines inländischen Schiedsspruchs und Streitverkündung gegenüber Schiedsrichter gem. § 72 Abs. 1 ZPO

BGH, Beschluss vom 30.7.2026 – I ZB 6/26

Im auf Aufhebung oder Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs gerichteten Verfahren nach § 1062 Abs. 1 Nr. 4 ZPO kann eine Partei, die im Falle der Aufhebung des Schiedsspruchs einen Schadensersatzanspruch gegen einen am Schiedsspruch beteiligten Schiedsrichter erheben zu können glaubt, dem Schiedsrichter gemäß § 72 Abs. 1 ZPO den Streit verkünden. § 72 Abs. 2 ZPO ist nicht analog auf Schiedsrichter anwendbar.

(Amtliche Leitsätze)