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EuG: Vom Übertragenden an den Erwerber eines Geschäftsbetriebs vermietetes Gebäude, das vom Erwerber für die Zwecke der Ausübung der übernommenen steuerpflichtigen Tätigkeit verwendet wird – Recht auf Vorsteuerabzug (belgisches Vorabentscheidungsersuchen)

Die Art. 14, 19, 24, 29 und 184 bis 190 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sowie der Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer sind dahin auszulegen, dass, wenn bei der im Rahmen einer Übertragung eines Gesamt- oder Teilvermögens erfolgten Übertragung eines Geschäftsbetriebs der den Geschäftsbetrieb Übertragende dem Erwerber eine Immobilie mehrwertsteuerfrei vermietet und diese Immobilie vom Erwerber zur Ausübung der übernommenen steuerpflichtigen Tätigkeit weiterverwendet wird, beim Übertragenden eine Berichtigung des Abzugs der Vorsteuer auf den Erwerb, die Errichtung, den Umbau oder die Verbesserung dieser Immobilie vorzunehmen ist.

EuG, Urteil vom 2.9.2026 – T-397/25

(Tenor)