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BFH: Zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags zur Umsatzsteuer in Erstattungsfällen

Bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags ist im Rahmen des Entschließungsermessens nach § 152 Abs. 1 Satz 1 AO auch in Erstattungsfällen die Häufigkeit der Fristüberschreitung zu berücksichtigen.

BFH, Urteil vom 7.5.2026 – V R 26/24

(Amtlicher Leitsatz)