Im Jahr 2021 hat es 968 Körperschaftssteuerfälle mit nichtabziehbaren Aufwendungen nach Paragraf 4k des Einkommensteuergesetzes in Höhe von insgesamt rund 968 Mio. Euro gegeben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/ 7492) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7266) hervor.
2020 hat es demnach 18 solche Fälle in Höhe von rund 4,7 Mio. Euro gegeben. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, liegen ihr keine Erkenntnisse zur Verteilung der Anwendung des Paragrafen 4k EStG auf Körperschaftsteuerpflichtige und Einkommensteuerpflichtige seit dem Veranlagungszeitraum 2020 vor.
(Quelle: hib 639/2026 vom 13.8.2026)

