Der vorliegende Beitrag ergänzt den vorjährigen Beitrag zum damaligen Entwurf eines BMF-Schreibens zur Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG und ordnet die damaligen Aussagen in die nunmehr final vorliegende Fassung des BMF-Schreibens ein. Neben einigen begrüßenswerten redaktionellen Klarstellungen bewegt sich die finale Fassung inhaltlich nahe am vormaligen Entwurf und bleibt in einigen Bereichen weiterhin hinter den Erwartungen zurück. Für eine allgemeine Behandlung des Themenkomplexes wird weiterhin auf den letztjährigen Beitrag verwiesen.

