Am 15.7.2026 hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) seine unter www.drsc.de abrufbare Stellungnahme zum Diskussionspapier „Connectivity of Financial and Sustainability Reporting“ der EFRAG veröffentlicht. Darin begrüßt das DRSC die Arbeiten von European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) zur Konnektivität als wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer integrierten Berichterstattung.
Das DRSC würdigt insbesondere den Beitrag EFRAGs zur Diskussion über das Verständnis von Konnektivität. Gleichzeitig betont das DRSC, dass die weitere Diskussion im Rahmen des bestehenden regulatorischen Umfelds geführt werden sollte, da regulatorische Weiterentwicklungen, die auf den Überlegungen des Diskussionspapiers aufbauen, den zuständigen Standardsetzern obliegen.
Nach Auffassung des DRSC sollte Konnektivität sich nicht nur in der Berichterstattung, sondern bereits auf Transaktionsebene und auch in den Unternehmensstrukturen widerspiegeln. Konnektivität kann vor allem durch eine bessere Verknüpfung bereits vorhandener Informationen über verschiedene Berichte hinweg erreicht werden. Zusätzliche Angabepflichten sollten konzeptionell diskutiert und beispielsweise neben Nachhaltigkeitsaspekten auch andere langfristige Entwicklungen beinhalten. Das DRSC spricht sich zudem für eine einheitlichere Verwendung von Konzepten und Definitionen aus. Anhand von Beispielen aus dem Diskussionspapier sowie der Ausführungen zu erwarteten finanziellen Effekten (Anticipated Financial Effects) zeigt die Stellungnahme auf, in welchen Bereichen weiterer konzeptioneller und inhaltlicher Klärungsbedarf besteht. Mit dem Reporting zu AFE hat sich das DRSC zuvor in seiner unter www.drsc.de abrufbaren Studie, die 100 Geschäftsberichte auswertet, ausführlich befasst.
(www.drsc.de vom 21.7.2026)

