BAG, Beschluss vom 7. Mai 2026 – 8 AZB 25/25
ECLI:DE:BAG:2026:070526.B.8AZB25.25.0
Die Verpflichtung des Arbeitgebers in einem gerichtlichen Vergleich, dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis nach dessen Entwurf zu erteilen, von dem der Arbeitgeber nur aus wichtigem Grund abweichen darf, hat einen vollstreckbaren
Inhalt.
(Leitsatz)

