© IMAGO / Ikon Images

EuGH: Abgabe des Angebots im Anschluss an den Erwerb der Kontrolle – Fehlen der Freiwilligkeit des Übernahmeangebots

Art. 2 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote ist dahin auszulegen, dass ein an die Inhaber der Wertpapiere einer Gesellschaft gerichtetes Angebot zum Erwerb eines Teils oder aller dieser Wertpapiere kein freiwilliges Angebot darstellt, das unter den Begriff „Übernahmeangebot“ im Sinne dieser Vorschrift fällt, wenn es durch einen Bieter abgegeben wird, der bereits die Kontrolle über die Zielgesellschaft innehat.

EuGH, Urteil vom 13.5.2026 – C-225/25

(Tenor)