Berlin: (hib/NKI) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen“ beschlossen. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die Fraktionen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten gegen den Entwurf. Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung im Plenum beschlossen werden.
Ziel des Entwurfes ist es, die nationale Umsetzung europäischer Regelungen zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung zu modernisieren, da die bestehenden Regelungen teilweise nicht mehr mit bestehendem EU-Recht konform seien. Verbraucher sollen von konformen Ökodesign-Produkten und korrekten Energielabeln profitieren. Daneben böten Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten auch Chancen im Hinblick auf die Stärkung der Innovationskraft der Industrie. Deutsche Hersteller seien bereits heute für effiziente und langlebige Produkte bekannt. Eine konsequente Marktüberwachung schütze vor Marktverzerrungen durch nicht-konforme minderwertige Ökodesign-Produkte und fehlende oder falsche Energieverbrauchskennzeichnung.
Der Vertreter der CDU/CSU-Fraktion betonte, dass seine Fraktion in der gesamten Thematik Ökodesign beim vorliegenden Gesetz einen Kompromiss sehe. Zum einen hielt er die mit dem Gesetz verfolgten Ziele für richtig, mahnte jedoch Praxistauglichkeit und umsetzungsfreundliche Regelungen an, um vor allem kleine Hersteller nicht mit neuer Bürokratie zu belasten. Auf der anderen Seite bereite das Gesetz den Weg, um Produkten einen längeren Lebenszyklus zu ermöglichen, in dem Reparaturen möglich seien.
Der Redner der SPD-Fraktion bekräftigte diese Argumentation und erinnerte daran, dass man sich im Koalitionsvertrag auf die Entwicklung der Kreislaufwirtschaft geeinigt habe. Die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Ökodesign sei ein Schritt in diese Richtung. Es gebe viele engagierte Bürgerinnen und Bürger, denen es wichtig sei, dass sie im Rahmen ihres Engagements in Reparatur-Cafés Anleitungen zur Ausbesserung bekämen und nun auch das Recht hätten, die entsprechenden Ersatzteile zu erhalten. Das Gesetz umfasse auch nicht alle Produktegruppen, sondern zehn von insgesamt 41 Produktgruppen.
Der Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen begrüßte zwar das Vorhaben des Gesetzes, mit ihm werde eine Lücke geschlossen. Bisher würden lediglich Sanktionen greifen, das ändere sich nun. Das Gesetz sorge für einen fairen Wettbewerb, minderwertige Billigprodukte würden derzeit oft zulasten deutscher Qualitätshersteller gehen, die auf Langlebigkeit setzten. Zu wenig besprochen worden seien jedoch Fragen dazu, wie sich Unternehmen und Behörden auf die neue Regelung vorbereiten sollen, schließlich plane die EU-Kommission bis 2027 einen Reparierbarkeitsindex.
Von Seiten der AfD-Fraktion kamen heftige Einwände gegen das Vorhaben. Der Redner sprach von mehr Bürokratie und zweifelte an der Umsetzung. Das Gesetz mache umfangreiche Vorgaben für Materialien, Nachhaltigkeit und Reparierbarkeit von Produkten, die in Deutschland hergestellt werden. Damit werde Bürokratie auf- statt abgebaut. Die Bundesanstalt für Materialforschung solle die Prüfung übernehmen, das werde voraussichtlich nicht ohne neue Stellen zu gewährleisten sein. Für Hersteller kämen weitere Auflagen hinzu, weil sie Ersatzteile vorhalten und so Lagerbestände anlegen müssten.
Auch die Fraktion Die Linke sprach sich gegen das Gesetz in der vorliegenden Form aus. Ihr Vertreter verwies darauf, dass Informationspflichten zu Materialgesundheit und die Vergabekriterien für öffentliche Aufträge fehlten. Hier seien Hinweise, die in der Expertenanhörung angebracht wurden, nicht berücksichtigt worden.
(hib – heute im bundestag, Nr. 416/2026 vom 20.5.2026)

