Der für das CSRD-Umsetzungsgesetz (CSRD-UmsG) federführende Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages (BT) hat am 31.3.2026 Anträge zum Regierungsentwurf (RegE) des CSRD-UmsG (BT-Drs. 21/1857) veröffentlicht. Hierbei wurde ein gemeinsamer Änderungsantrag (Drs. 21(6)73) der Regierungsfraktionen SPD und CDU/CSU veröffentlicht. Dieser Antrag berücksichtigt die seit Veröffentlichung des RegE erfolgten Änderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung durch das Omnibus I-Paket, insbesondere durch das sog. Substance Proposal (RL (EU) 2026/470). Der Änderungsantrag kann im Laufe der weiteren Ausschussberatungen noch geändert werden. Insbesondere wurde für den 13.4.2026 eine öffentliche Anhörung terminiert, im Rahmen derer Experten ihre Einschätzung zum CSRD-UmsG äußern können. Diese Einschätzungen können bei den weiteren Ausschussberatungen am CSRD-UmsG berücksichtigt werden. Im Anschluss an die Ausschussberatungen finden die zweite und dritte Lesung als Schlussabstimmung im Bundestag statt. Da der Bundesrat zuvor keinen Einspruch eingelegt hat, liegt ein Bundesgesetz vor, sobald der Bundestag das Gesetz beschließt. Anschließend tritt das Gesetz nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
(www.drsc.de vom 1.4.2026)

