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BT: Unterschiedliche Reaktionen auf Kraftstoffpreisgesetz

Berlin: (hib/HLE) Die von den Koalitionsfraktionen Union und SPD geplanten Maßnahmen als Reaktion auf die deutlichen Preissteigerungen an den Tankstellen sind in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Freitag auf ein unterschiedliches Echo gestoßen. Die Koalition will mit dem Entwurf für ein Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (21/4744) einerseits das Kartellrecht verschärfen. Zum anderen sollen Tankstellen nur noch einmal am Tag um 12 Uhr die Preise erhöhen dürfen. Preissenkungen sollen hingegen jederzeit möglich sein. Das Bundeskartellamt soll einfacher gegen marktbeherrschende Unternehmen aus dem Kraftstoffbereich vorgehen können, wenn Hinweise auf unangemessen hohe Preise vorliegen. Bei stark steigenden Preisen soll künftig die Beweislast umgekehrt werden, was bedeutet, dass Unternehmen darlegen müssen, dass ihre Preissteigerungen sachlich gerechtfertigt seien.

Unterstützung erfuhr die Koalition in der vom Ausschussvorsitzenden Christian Freiherr von Stetten (CDU) geleiteten Anhörung durch den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Dessen Vertreter Frederik Moch sagte, der Entwurf setze wesentliche Teile des DGB-Vorschlags um. Allerdings forderte der Gewerkschaftsbund zusätzliche Maßnahmen wie eine Abschöpfung von ungerechtfertigten Spekulationsgewinnen durch eine Übergewinnsteuer als klares Signal an die Marktakteure, dass es sich nicht lohne, Marktmacht auszunutzen. Außerdem sprach er sich für eine kurzfristige Aufstockung und direkte Auszahlung der Pendlerpauschale aus, die in ein einkommensunabhängiges Mobilitätsgeld umgewandelt werden sollte. In der DGB-Stellungnahme wird auch eine Energiekostenpauschale von 150 Euro pro Kopf vorgeschlagen. Eine Senkung von CO2-Abgaben wurde aus Klimaschutzgründen abgelehnt.

Professor Tomaso Duso (Monopolkommission) sagte, solange der Rohölpreis so hoch bleibe, würden auch die Preise an den Tankstellen hoch bleiben. Wenn Tankstellen nur einmal am Tag die Preise erhöhen dürften, bekämen die Verbraucher Orientierung. Die Preisdynamik könne gedämpft werden. Er regte an, den Zeitpunkt der Preiserhöhungen auf die Abendzeiten zu verlegen oder mit unterschiedlichen Zeiten in den Bundesländern zu experimentieren. Tankrabatte, Preisbremsen und Steuersenkungen lehnte Duso ab, weil diese das Strukturproblem nicht lösen würden. Die Beweislastumkehr im Kartellrecht beurteilte er kritisch.

Auch Professor Julius Haucap (Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie, Heinrich-Heine-Universität) empfahl eine Verlegung der Preiserhöhungsmöglichkeit in die Abendstunden. Außerdem riet Haucap vor allzu überhasteten Maßnahmen ab. Er empfahl auch, es zunächst mit einer „schonenden Therapie“ zu versuchen und nicht die Marktmechanismen außer Kraft zu setzen. Das nun von der Bundesregierung vorgelegte Maßnahmenpaket sei im Wesentlichen geeignet, „um mit verhältnismäßigen Mitteln auf die Problematik zu reagieren“.

Jutta Gurkmann von der Verbraucherzentrale Bundesverband wies auf die ohnehin schon hohe Belastung der Verbraucher hin. Die Maßnahmen der Bundesregierung wurden von ihr begrüßt. Sie würden jedoch nicht reichen, um die Verbraucher hinreichend zu schützen. Es werde wohl nicht bei Preiserhöhungen bei Kraftstoffen bleiben, sondern es könnte auch Preiserhöhungen bei Lebensmitteln geben. Daher sprach sie sich für die Einrichtung einer Preisbeobachtungsstelle aus. Es müsse auch überlegt werden, wie die Verbraucher entlastet werden. Kraftstoff-Steuersenkungen lehnte Gurkmann ab, weil diese oft nicht weitergegeben würden. Vielmehr schlug die Verbraucherzentrale eine Senkung der Stromsteuer vor.

Jens-Uwe Franck (Universität Mannheim) sagte, angesichts der schnellen Preissteigerungen sei es folgerichtig, das kartellrechtliche Instrumentarium zu verschärfen und über eine Regulierung der Preiserhöhungsfrequenzen nachzudenken. Die Verschärfung der Missbrauchskontrolle könne helfen, aufwendige Missbrauchsverfahren zu erleichtern. Auch die vorgeschlagene Umkehr der Beweislast halte er für tragbar. Mehr als einen „gewissen Abschreckungseffekt“ sollte man aber nicht davon erwarten. Zur Regulierung der Preiserhöhungsfrequenzen sagte er, seiner Ansicht nach sollten Preisänderungen alle zwei Stunden erlaubt werden.

Daniel Witzani-Haim (Arbeiterkammer Wien) nannte das Verbot von mehr als einer Preiserhöhung am Tag positiv. Zusammen mit den Kartellrechtsänderungen seien das erste Maßnahmen. Dennoch stelle sich die Frage, ob zusätzliche Maßnahmen, wie Margenbegrenzungen und Übergewinnsteuern notwendig seien. In Österreich sei man dabei, Margenbegrenzungen einzuführen. Mit Blick auf die jüngsten Angriffe auf Gasfelder sagte Witzani-Haim: „Ich glaube, es kommt eine Energiekrise auf uns zu.“

Wirtschaft und Energie — Anhörung — hib 219/2026 v. 20.03.2026