Aufsatz: Zum Rechtscharakter und praktischen Nutzen einer Wahl deutschen Rechts unter Ausschluss der §§ 305 ff. BGB

Seit dem BGH-Beschluss vom 9.1.2025 – I ZB 48/24, BB 2025, 321 Ls., der die rechtliche Unabhängigkeit einer Schiedsvereinbarung betont und die Frage der Wirksamkeit einer Rechtswahlklausel daher dem Schiedsgericht überlassen hat, ist die Vertragspraxis vermehrt dazu übergegangen, der rigiden Inhaltskontrolle vorformulierter Vertragsklauseln im unternehmerischen Geschäftsverkehr durch eine Wahl deutschen Rechts unter Ausschluss der §§ 305 ff. BGB zu begegnen. Auch wenn jedenfalls in Verbindung mit einer Schiedsvereinbarung Vieles für die grundsätzliche Zulässigkeit einer solchen Rechtswahl spricht, sind zentrale Fragen nach ihrem rechtlichen Charakter und (vor dem Hintergrund einer möglichen residualen Inhaltskontrolle nach § 242 BGB) ihrem praktischen Nutzen bislang noch offen. Mehr hier