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BGH: Ansprüche einer kreditgebenden Bank werden nicht vom Anwendungsbereich eines Kapitalanleger-Musterverfahrens erfasst

Der persönliche Anwendungsbereich des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes ist nicht eröffnet, wenn eine Bank eine Kreditlinie bereitstellt oder erhöht, das heißt ein Gelddarlehen gewährt. Ein Verfahren, in dem eine solche Bank mit dem Vorwurf einer falschen Kapitalmarktinformation Schadensersatzansprüche erhebt, kann daher nicht gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 KapMuG 2012 ausgesetzt werden.

BGH, Beschluss vom 26.2.2026 – III ZB 22/24

(Amtliche Leitsätze)