Das Bundeszentralamt für Steuern ist als Zertifizierungsstelle nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz insbesondere für die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen (sog. Riesterverträge) und Basisrentenverträgen (sog. Rürupverträge) zuständig.


