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BGH: Bevollmächtigung eines Vorstandsmitglieds selbst und (keine) Außerkraftsetzung der Kompetenzzuweisung in § 112 AktG

Der Aufsichtsrat kann nicht durch Bevollmächtigung eines Vorstandsmitglieds selbst zu einem in allen Punkten festgelegten Rechtsgeschäft zwischen der Aktiengesellschaft und diesem Vorstandsmitglied und dessen Befreiung von den Beschränkungen des § 181 1. Alternative BGB die Kompetenzzuweisung in § 112 AktG außer Kraft setzen.

BGH, Urteil vom 2.12.2025 – II ZR 152/24

(Amtlicher Leitsatz)