Die Kommission der Europäischen Union hat am 30.7.2025 eine Empfehlung für einen Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (VSME) im Rahmen des Omnibus-I-Pakets vorgelegt. In seiner Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz spricht sich der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) dafür aus, dass der künftige freiwillige Standard identisch mit der Empfehlung sein sollte. Die VSME sei seinerzeit in Deutschland im Rahmen von Feldtests mit Banken und Unternehmen getestet und vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) begleitet und unterstützt worden. Die Feldtests und die bisherigen Praxiserfahrungen zeigten, dass der VSME praxistauglich ist und die Informationsbedürfnisse im Bereich Nachhaltigkeit grundsätzlich erfüllt würden. Die Öffnungsklausel im VSME erlaubt es zudem, ggf. zusätzliche Informationen bereitzustellen. Der DGRV sieht die Gefahr, dass bei einem „Aufmachen“ des VSME die Anforderungen und Datenpunkte – aufgrund des größeren Anwenderkreises – tendenziell steigen dürften, was zu einer deutlich geringeren Akzeptanz und Praktikabilität führen würde. Außerdem werde der neue freiwillig anwendbare Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung als Maßstab für die durch die Omnibus-I-Richtlinie eingeführte Begrenzung von Abfragen in der Wertschöpfungskette dienen (sog. value chain cap) und sollte daher einheitlich und praxistauglich sein.
(www.dgrv vom 10.2.2026)

