Rheinland-Pfalz, Landesamt für Steuern: Grundsteuer – Änderungen müssen angezeigt werden

Alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, Änderungen, die für die Bewertung der Grundstücke relevant sind, den Finanzämtern innerhalb einer gesetzlich vorgesehenen Frist mitzuteilen.

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