Der Ausschuss Nachhaltigkeitder WPK hat in seiner Sitzung am 7.1.2026 den Katalog der „Fragen und Antworten zur Anwendung des Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Deutschland“ aktualisiert. Der Vorstand hat der Überarbeitung zugestimmt. Die Überarbeitungen greifen v. a. der Kompromissvorschlag aus den Trilogverhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission vom Dezember 2025 auf. Dieser sieht insbesondere vor, dass Unternehmen bzw. Konzerne verpflichtet sind, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen und prüfen zu lassen, wenn die Schwellenwerte von 1 000 Beschäftigen und 450 Mio. Euro Umsatzerlöse überschritten werden. Darüber hinaus wurden einige Kürzungen und Klarstellungen sowie redaktionelle Anpassungen vorgenommen.
(Neu auf WPK.de vom 20.1.2026)

