Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen und den Ländern die gesamte GRW-Förderung systematisch überarbeitet und die Neuaufstellung zum 1.1.2026 beschlossen. Die Finanzierung teilen sich Bund und Länder jeweils hälftig. 2026 stehen insgesamt etwa 1,3 Mrd. Euro für die GRW zur Verfügung. Die Länder, die die regionalen Gegebenheiten am besten kennen, sind für die Auswahl der GRW-Projekte und Durchführung der Förderung zuständig. Zu den wichtigsten inhaltlichen Neuerungen bei der gewerblichen Förderung gehören u. a.:
– Deutlich vereinfachter Förderzugang: Die grundsätzliche Förderfähigkeit wird künftig anhand einer klarenBranchenliste („Liste nicht förderfähiger Wirtschaftszweige“ auf Basis der Klassifikation der Wirtschaftszweige) geprüft. Der bislang differenzierte und für einzelne Branchen erschwerte Förderzugang wird vollständig abgeschafft.
– Stärkere Anreize für KMU und Fachkräftesicherung: Die Anforderungen an neu zu schaffende Arbeitsplätze werden für kleinere und mittlere Unternehmen bis Ende 2028 deutlich vereinfacht. In Regionen mit starkem Bevölkerungsrückgang werden zudem Ausbildungsplätze bei der Berechnung der Arbeitsplatzvorgaben – ebenfalls zunächst befristet für drei Jahre – künftig doppelt angerechnet.
– Neuer Fokus auf Produktivität: Erstmals können auch Unternehmen gefördert werden, die keine zusätzlichen Arbeitsplätze schaffen, aber ihre Arbeitsproduktivität um mindestens 10 % bei mindestens gleichbleibender Beschäftigung oder gleichbleibender Gesamtbruttolohnsumme steigern.
Auch im Bereich der Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur wurden erhebliche Verbesserungen erzielt, so u. a.:
– mehr Handlungsspielraum für Kommunen: Bis
Ende 2028 kann der Grunderwerb bei der Entwicklung von Industrie- und Gewerbeflächen erstmals anteilig gefördert werden – ein zentrales Anliegen aus der öffentlichen Konsultation des BMWE im Rahmen der GRW-Neuaufstellung.
– Bündelung und Vereinfachung von Förderprogrammen: Der Bundeswettbewerb „Zukunft Region“ geht in der GRW auf. Damit wird die Förderlandschaft auf Bundesebene konsolidiert und der Grundsatz „Planung vor Investition“ weiter gestärkt.
– Stärkung von Innovation und Erprobung: Ein neuer Fördertatbestand für Versuchs- und Erprobungsinfrastrukturen wird eingeführt, um Innovationsgrundlagen in strukturschwachen Regionen gezielt zu verbessern. Zusätzlich wird die maximale Förderhöchstsumme für Innovationscluster beihilfekonform von fünf auf zehn Mio. Euro verdoppelt.
Im Rahmen der GRW haben Bund und Länder seit Anfang der 1970er Jahre gemeinsam Mittel in Höhe von 82 Mrd. Euro eingesetzt und damit fast 157 000 Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und zum Ausbau der kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur im Umfang von etwa 390 Mrd. Euro angestoßen. Bei den geförderten Unternehmen wurden insgesamt 4,9 Mio. Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert. Weitere Informationen finden Sie unter www.bundeswirtschaftsministerium.de.
(PM BMWE vom 6.1.2026)

