Die Beglaubigung der Unterschrift einer Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister kann durch einfaches elektronisches Zeugnis erfolgen.
BGH, Beschluss vom 26.11.2025 – II ZB 20/24

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Die Beglaubigung der Unterschrift einer Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister kann durch einfaches elektronisches Zeugnis erfolgen.
BGH, Beschluss vom 26.11.2025 – II ZB 20/24